Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Terminvereinbarung

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben. Daher bitten wir Sie ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, mindestens 24 Stunden vorab – abzusagen.

Sollten Sie es versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Arbeitszeiten gemäß § 611 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).